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Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

 

Wir möchten die bei uns lebenden Bewohner*nnen vom Tag ihres Einzuges an einfühlend und kompetent begleiten. Dies gilt noch einmal mehr für die Zeit des Abschiedes und des Sterbens. Niemand soll diesen Weg allein gehen müssen. Dafür Sorge zu tragen, verstehen wir auch als zu tiefst christlichen  Auftrag und Dienst der Nächstenliebe.

Zunehmendes Lebensalter oder chronisch fortschreitende Erkrankungen machen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen insbesondere zu pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen sowie psychosozialer Unterstützung in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erforderlich. Vor diesem Hintergrund bieten wir den Bewohnerinnen und Bewohnern unseres Hauses die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase an. Grundlage hierfür bildet § 132g Abs. 3 SGB V.

Die Finanzierung erfolgt für gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse. Die Inanspruchnahme durch die Versicherten ist freiwillig. Für die Erbringung und Abrechnung von Leistungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung zu Lasten der Krankenkassen, haben wir eine entsprechende Vergütungsvereinbarung mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen abgeschlossen.

Wir bieten Ihnen ein individuell zugeschnittenes Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerische Versorgung und zur Betreuung in der letzten Lebensphase. Dabei wird bedürfnisorientiert auf medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen. Es werden Notfallsituationen besprochen und geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung festgehalten. Möglichkeiten und Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen finden entsprechenden Einklang.

Bestandteil der Beratungsgespräche ist auch die Aufklärung über bestehende rechtliche Vorsorgeinstrumente (insbesondere Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht) bzw. die Möglichkeit ihrer Aktualisierung.

Durch die Dokumentation der Beratungsergebnisse soll ein rechtssicherer Umgang aller unmittelbar an der Versorgung Beteiligten mit dem geäußerten Willen der bzw. des Betroffenen ermöglicht werden. Individuelle Wünsche mit Blick auf medizinisch-pflegerische Behandlungsabläufe sowie die Betreuung sollen insbesondere auch dann beachtet werden, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt der Entscheidung über Behandlungen nicht mehr zu einer Äußerung des natürlichen Willens fähig ist.

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