
Sie interessieren sich für einen Pflegeplatz in unserer Einrichtung.
Dafür danken wir Ihnen ganz herzlich.
Neben der notwendigen Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung bieten wir kulturelle Veranstaltungen an und legen Wert darauf, dass auch bei bestehender Pflegebedürftigkeit LEBEN GELINGT.
Die meisten Menschen möchten zu Hause gepflegt werden. Ist die Pflegebedürftigkeit jedoch weit fortgeschritten und eine selbstständige Lebensweise nicht mehr möglich, kann ein Umzug ins Pflegeheim notwendig werden. In unserem Hause bekommen pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr neben einer Unterkunft und Verpflegung auch die nötige medizinische sowie pflegerische Betreuung. Die vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) ist vor allem für Menschen mit einem hohen pflegerischen und betreuerischen Unterstützungsbedarf geeignet. Aber auch andere Gründe können für die Heimunterbringung sprechen:
Die Pflegekassen beteiligen sich an den Kosten für die Unterbringungen im Pflegeheim. Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Leistungen der stationären Pflege. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss, wenn sie sich für eine Betreuung im Pflegeheim entscheiden. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, ist zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse erforderlich. Sollte bereits ein Pflegegrad vorhanden sein, muss bei einer vollstationären Unterbringung ein Antrag auf vollstationäre Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne!
Leistungen Pflege
In unserem Haus haben die Bewohner*innen einen Anspruch auf nicht ständig wechselnde Pflegepersonen. Die eingesetzten Mitarbeiter*innen sind für die entsprechenden Arbeiten qualifiziert. Zur Sicherstellung einer fachgerechten Pflege nutzt die Einrichtung Standards und Pflegepläne, die mit den Bewohner*innen oder deren Angehörigen abgestimmt werden und sich nach dem anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse richten.
Umfang und Inhalt der Pflege ergeben sich aus der jeweiligen Zuordnung zu einem Pfleggrad. Dabei werden je nach Bedarf alle Aktivitäten des täglichen Lebens systematisch von uns unterstützt. Dazu gehören z.B. Essen und Trinken, Ruhen und Schlafen, Bewegen, Beschäftigung, Körperpflege usw. Die Einschätzung des Pflegebedarfs beruht auf der Frage, wie selbstständig die Betroffenen ihren Alltag, Körperpflege, Mobilität oder Nahrungsaufnahme, noch meistern können. Dazu gehören auch der selbständige Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die vorhandenen kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten.
Anhand verschiedener Module im Rahmen des sogenannten „Neuen Begutachtungsassessments (NBA)“ wird die Selbstständigkeit eingeschätzt und auf diese Weise der Pflegegrad ermittelt. Sowohl dieses System als auch Ihre Leistungsansprüche basieren auf dem Pflegeversicherungsgesetz. Unsere Mitarbeiter*innen sind einer aktivierenden Pflege verpflichtet, d.h. dass wir versuchen, die Bewohner*innen in der vorhandenen Selbständigkeit zu unterstützen.
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
Zu unseren Leistungen gehört neben der Grundpflege auch die medizinische Behandlungspflege, soweit sie nicht vom behandelnden Arzt selbst erbracht wird. Dies geschieht auf der Grundlage einer ärztlichen Anordnung. Die Ausführung erfolgt durch entsprechende Fachkräfte. Beides wird kontinuierlich in der Pflegedokumentation nachgewiesen.
Die Versorgung mit den notwendigen Medikamenten erfolgt durch örtliche Apotheken. Wir übernehmen auf Wunsch die Bestellung sowie die Verwaltung und Aufbewahrung der Medikamente.
Therapeutische Leistungen
Hierzu gehören Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Wir werden bei der Pflegeplanung in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt auf Möglichkeiten der Rehabilitation achten und zur Sicherung des Rehabilitationserfolges mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten zusammenarbeiten.
Therapeutische Leistungen werden nach ärztlicher Verordnung in Ihrem Zimmer durch zugelassene externe Therapeuten erbracht. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit erfahrenen und zuverlässigen Partnern zusammen. Natürlich können Sie auch andere Therapeuten Ihres Vertrauens beauftragen.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Alle Bewohnerinnen und Bewohner unseres Hauses haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Dazu beschäftigen wir Mitarbeiter*innen, die über eine spezielle Ausbildung verfügen. Es werden verschiedene Leistungen im Rahmen von Einzelbetreuungen, aber auch in Form von Gruppenangeboten und Gemeinschaftsveranstaltungen erbracht. Die Kosten werden allein von der Pflegekasse getragen.
Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege ab dem Pflegegrad 2 pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen (inbegriffen ist ebenso die Ausbildungsumlage) einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege, gewährt ihnen die Pflegeversicherung einen Zuschuss in Höhe von 131 Euro monatlich.
Diese Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse:
Pflegegrad 2 805 €
Pflegegrad 3 1.319 €
Pflegegrad 4 1.855 €
Pflegegrad 5 2.096 €
Zur finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen im Pflegeheim wird ein Zuschlag gemäß § 43c SGB XI gezahlt. Damit verringert sich die finanzielle Eigenbeteiligung. Bewohnerinnen und Bewohner erhalten den Betrag zu ihrem Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen inklusive der Ausbildungsumlage. Dieser ist abhängig von den Monaten, die Bewohnerinnen und Bewohner bereits im Pflegeheim gepflegt wurden.
Höhe des Zuschusses bei Unterbringung im Pflegeheim:
Je länger ein Pflegebedürftiger in der Einrichtung lebt, desto höher ist der Zuschuss. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin selbst getragen werden.
Diese Kosten müssen Sie selbst tragen:
Die Kosten für die vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung sind höher als der monatliche Höchstbetrag, der von der Pflegekasse geleistet wird. Für die pflegerische Versorgung und Betreuung fallen zusätzliche Kosten für Sie an. Darin inbegriffen sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sogenannte Investitionskosten (Instandhaltung oder Modernisierung der Pflegeeinrichtung) sowie ein pflegebedingter Eigenanteil.
Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für diese bieten wir in unserem Haus die Kurzzeitpflege an.
Als Leistung der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) kann die Kurzzeitpflege ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Liegt keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vor, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege zudem als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 39c SGB V).
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von maximal acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
Für die Finanzierung steht pflegebedürftigen Menschen der Gemeinsame Jahresbetrag (§ 42a Abs. 1) in Höhe von 3539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, wenn das Budget bisher noch nicht verwendet wurde.
Für weitere Informationen zu den genauen Kosten nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Die Mitarbeitenden der Verwaltung sind verpflichtet, Sie oder Ihre Angehörigen in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Kassen und Behörden zu beraten. Zu ihren Aufgaben gehört auch der Empfang von Besucher*innen, die Vermittlung an die zuständigen Ansprechpartner sowie die Entgegennahme und Weiterleitung von Telefonaten und Anfragen von Ihnen. Ebenso bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- An- bzw. Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Einrichtung eines Barbetragskontos
- Abmeldung vom Rundfunkbeitrag
Speisenversorgung
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Vollwertkost an. Selbstverständlich können Sie auch Schon- und Diabetikerkost bekommen, wenn dies vom Arzt angeordnet wird.
Ein entsprechendes Getränkeangebot ist selbstverständlich.
Die Hauptmahlzeiten können im zentralen Speisesaal eingenommen werden. Wer Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Speisesaals benötigt, bekommt diese natürlich. Wenn Sie nicht in der Lage sind, den Speisesaal aufsuchen zu können, bekommen Sie Ihre Mahlzeit auch im Zimmer oder in den Sitzecken in den Wohnbereichen serviert.
Frühstück:
ab 07:15 Uhr
Sie können aus einem umfangreichen Angebot auswählen.
_______________________________
Zwischenmahlzeit:
10:15 Uhr
_______________________________
Mittagessen:
ab 12:00 Uhr
Sie können alle 14 Tage anhand eines Speiseplanes Ihr gewünschtes Gericht für die kommenden 14 Tage aus zwei Angeboten auswählen. An Feiertagen und Wochenenden wird nur ein Gericht angeboten.
_______________________________
Kaffee:
ab 15:00 Uhr
Wechselweise werden Kuchen, selbstgebackener Kuchen, Gebäck, Kaffee und Tee angeboten.
_______________________________
Abendessen:
ab 18:00 Uhr
Sie wählen aus einem abwechslungsreichen Angebot aus.
_______________________________
Für Diabetiker und gerontopsychiatrisch erkrankte Bewohner*innen steht eine Spätmahlzeit zur Verfügung.
Getränke stehen in Form von Kaffee, Tee, Mineralwasser jederzeit zur Verfügung.
14-tägig wird der zukünftige Speiseplan zwischen Küchenleitung und Heimbeirat beraten und der abgelaufene ausgewertet.
Reinigung
Die Reinigung der Bewohnerzimmer, Sanitärbereiche und sonstigen Räumlichkeiten haben wir bei einer Reinigungsfirma in Auftrag gegeben. Die Zimmer und Sanitärbereiche werden in der Woche je nach Notwendigkeit grund-, unterhalts- und sichtgereinigt. An Wochenenden und Feiertagen findet eine Sichtreinigung der Sanitärbereiche statt.
Wäscheversorgung
Das Waschen der Wäsche haben wir ebenfalls einer Fremdfirma übertragen. Hier werden Ihre Leibwäsche und waschbare Oberbekleidung versorgt. Chemisch zu reinigende Kleidung ist nicht Bestandteil unserer Leistungen.
Für die soziale Betreuung und für kulturelle Angebote stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Sozialen und Begleitenden Dienstes zur Verfügung.
Am Vormittag und/oder am Nachmittag werden verschiedene Veranstaltungen angeboten wie z. B. Seniorengymnastik, Gedächtnistraining, kreatives Gestalten, gemeinsames Singen, Bingo usw. Unsere mobile Kegelbahn erfreut sich großer Beliebtheit.
Großen Wert legen wir auf Spaziergänge und den Aufenthalt im Freien. Geschützte Gartenbereiche bieten Möglichkeiten zur Bewegung, zum Verweilen und zur Anregung der Sinne. Wochenschlussandachten finden regelmäßig statt.
Das gemeinsame Miteinander steht bei uns im Vordergrund. Natürlich gehören auch die Einzelbetreuung von Bewohner*innen und Kleingruppenarbeiten in den Wohnbereichen zu den Aufgaben der Mitarbeiter*innen des Begleitenden Dienstes.
Denjenigen Menschen, die Hilfen zur Gestaltung Ihres Lebensraums und bei der Orientierung benötigen, bieten wir eine ganztägige Betreuung in unserer Tagesgruppe an.
Im Verlauf des Jahres gibt es eine Reihe von Einrichtungsfesten: Sommerfest, Feste im kirchlichen Jahreskreis.
Unter Berücksichtigung der persönlichen Wünsche und Fähigkeiten des Einzelnen gelingt es auf diese Weise, den Lebensabend für alle so angenehm und abwechslungsreich wie möglich zu gestalten.
Die Unterbringung in unserer Einrichtung geschieht in drei Wohnbereichen mit insgesamt 75 Einzel- und 18 Doppelzimmern, ausgestattet jeweils mit einem Sanitärbereich, bestehend aus Waschbecken, Toilette und Dusche. Das Bad in Einzelzimmern wird jeweils mit einer/einem weiteren Bewohner/ in genutzt.
Jedes Zimmer verfügt über:
Gern können Sie eigene Möbel, Wandschmuck etc. mitbringen. In welchem Umfang Sie Möbel mitbringen können, ist davon abhängig, ob Sie ein Einzel- oder Doppelzimmer beziehen werden.
Zur Pflege notwendige Hilfsmittel stehen zur Verfügung. Das Haus verfügt über behindertengerechte Personenaufzüge.
Weiterhin stehen Ihnen nach vorheriger Absprache Räume für private Feierlichkeiten zur Verfügung.
Im Kiosk-/Cafeteriabereich bieten wir montags bis freitags ein kleines Getränke- und Speisenangebot an. Kleinigkeiten für den täglichen Bedarf (Kosmetikartikel, Süßigkeiten etc.) können Sie ebenfalls erwerben.
Gemeinschaftsräume bieten die Möglichkeit zur Begegnung, Freizeitgestaltung und Beschäftigung. Mehrere Sitzecken laden zum Verweilen ein. Großzügige Außenanlagen laden zum Spaziergang und Verweilen auf Bänken ein.
Das Stadtzentrum ist nur wenige 100 m vom Haus entfernt zu erreichen.